73 Prozent. Um diesen Satz ist der einrichtungseinheitliche Eigenanteil an den Pflegekosten in niedersächsischen Heimen in den vergangenen drei Jahren gestiegen. Hinzu kommen Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten sowie Ausbildungskosten. Finanzielle Mittel zur Teilhabe sollten auch verfügbar sein.

Im Schnitt zahlen Bewohner:innen in Niedersachsen mittlerweile 1.767 Euro im Monat für Ihre Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung und liegen bundesweit damit bei Weitem nicht an der Spitze. Dennoch: Wer die Alterseinkommen kennt, weiß, es ist nicht mehr der Ausnahmefall, dass diese Kostenbelastung zu Sozialhilfebedürftigkeit führen kann.

Jedoch ist es Sinn und Zweck der beitragsfinanzierten Pflegeversicherung, zum einen eine gute pflegerische Versorgung zu gewährleisten und zum anderen i.d.R. dafür vorzusorgen, dass Pflegebedürftigkeit nicht zur Armutsfalle wird. Deshalb ist eine Reform der Pflegeversicherung durch den Bund dringend geboten, die die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen reduziert. Die TK fordert deshalb eine Anhebung und Dynamisierung der Pflegeleistungen.

Aber nicht nur die Diskussion um die Eigenanteile bei den Pflegekosten sollte bei den Reformoptionen im Fokus stehen. Auch die Investitionskosten, für die die Länder zuständig sind, tragen zur finanziellen Be- und Entlastung bei. So ist es richtig, wenn Niedersachsen in Zukunft die Zahlung von Investitionsmitteln an tarifliche Entlohnung koppeln will. Hier geht das Land im Grundsatz den Weg, den auch die Bundesregierung mit der Koppelung von Leistungsgewährung an tarifliche Entlohnung beschreitet. Wer die Personalsituation verbessern will, sollte an diesem Hebel ansetzen.

Um jedoch zu einer spürbaren und nachhaltigen Entlastung für die Pflegebedürftigen zu kommen, sollte die derzeitig an die Pandemie gebundene Investitionskostenfinanzierung im stationären Bereich verstetigt und im ambulanten Bereich angepasst werden. Zudem wäre eine Harmonisierung von Landes- und Bundesrecht anzuraten, sollte der Bund später Regelungen zur Bindung der Leistungsgewährung an die Zahlung von Tarifentgelten treffen. 
 

Dirk Engel­mann

Dirk Engelmann, Leiter TK-Landesvertretung Niedersachsen Das Bild ist noch nicht vollständig geladen. Falls Sie dieses Bild drucken möchten, brechen Sie den Prozess ab und warten Sie, bis das Bild komplett geladen ist. Starten Sie dann den Druckprozess erneut.
Leiter TK-Landesvertretung Niedersachsen